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Offene Ganztagsschule

Infos zur OGS
Kontaktadresse

Kautsky-OGS

Kautsky-Grundschule

Kautsky-Str. 23 -25

44328 Dortmund

 

Telefon Büro: 0231 / 50 122 31
Telefon OGS : 0231 / 50 122 30

Für Kinder von nachweislich berufstätigen Eltern ist die Unterbringung ab 7.15 Uhr täglich gesichert. Für alle anderen beginnt die OGS-Betreuung in der Regel nach dem Unterricht.

Unser OGS-Team
Nehmen Sie Kontakt auf

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Aktuelle Informationen:

 

Dortmund 10.03.2021

Betrifft: Ferienbetreuung: OGS

 

Liebe Eltern

 

Die diesjährige Osterferienbetreuung findet in der Zeit vom 29.03. – 01.04.2021 in der Kautsky OGS statt.

Anders als gewohnt gibt es keine Möglichkeit Ihr Kind in der anderen Ferienhälfte, an einer anderen Schule, betreuen zu lassen.

Die Schulaufsicht schließt dies, aufgrund der Corona Situation, aus.

Außerdem gelten bei der diesjährigen Ferienbetreuung die gleichen Regelungen wie bei den Corona Notbetreuungen.

Es können nur Kinder daran teilnehmen, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben ihre Kinder zu betreuen / betreuen zu lassen.

 

Von seitens der Landesregierung liegen noch keine konkreten Informationen / Beschlüsse zur Ferienbetreuung vor.

Es können sich noch Änderungen ergeben.

 

Wir planen aktuell einen täglichen Betreuungszeitraum von 8.00h – 15.00h.

 

Bitte rufen Sie uns bis zum 19.03.2021 an und teilen uns mit, ob Sie einen Platz für Ihr Kind benötigen. (Tel. Nr. 0231 / 50 122 30)

 

Im Anschluss daran bekommen Sie von uns ein Anmeldeformular.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

M.Petrusch

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Dortmund, 05.03.21

Betrifft: Das Mittagessen in der OGS

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

auch für den Monat Februar werden vom Caritasverband keine Beiträge für das Mittagessen erhoben.

 

Da wir bei unserem Abrechnungssystem mit Daueraufträgen arbeiten, bitten wir Sie, den Dauerauftrag für das Mittagessen

in diesem Schuljahr für den Monat April auszusetzen um somit ein einheitliches Abrechnen zu gewährleisten.

Bitte denken Sie daran den Dauerauftrag nicht gänzlich zu kündigen, sondern nur für die

Beitragsfreien Monate (April und Mai) auszusetzen.

 

Eltern, die eine Übernahme des Mittagessens über das Sozialamt (BuT) erhalten, brauchen sich um nichts weiter kümmern,

da wir dieses direkt mit dem Sozialamt abrechnen.

 

Sollten Ihr/Ihre Kind/Kinder in dieser Zeit die Betreuung in Anspruch nehmen, findet wie bereits angekündigt

(siehe Elternbrief vom 15.01.) eine Abrechnung pro Mahlzeit statt.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren führen vor Ort eine genau Dokumentation aus denen wir Ihnen dann

die verzehrten Mahlzeiten in Rechnung stellen werden.

 

Diese Regelung gilt zunächst für Januar und Februar2021. Über aktuelle Informationen und Änderungen werden wir Sie

auf dem Laufenden halten.

 

Für Fragen stehen Ihnen Ihre Koordinatorinnen /Koordinatoren zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anke Sturat

Dienststellenleitung

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Betrifft : Das Mittagessen in der OGS/ Essensgeld

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

wie Sie bereits erfahren haben, findet zunächst bis Ende Januar kein regulärer Schulbetrieb, sondern Distanzunterricht statt.

Dies bedeutet, dass auch der OGS-Betrieb nicht wie gewohnt stattfindet, sondern lediglich eine

Betreuung für die Kinder angeboten wird, denen es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, am Distanzunterricht teilzunehmen.

 

Aus diesem Grund werden wir für den Monat Januar keine Beiträge für das Mittagessen berechnen.

Der Dezember 2020 bleibt für alle Familien zahlungspflichtig, da die laufenden Kosten und die

bereits getätigten Bestellungen gedeckt werden müssen.

 

Da wir bei unserem Abrechnungssystem mit Daueraufträgen arbeiten, bitten wir Sie,

den Dauerauftrag für das Mittagessen in diesem Schuljahr für den Monat Mai auszusetzen

um somit ein einheitliches Abrechnen zu gewährleisten.

Bitte denken Sie daran den Dauerauftrag nicht gänzlich zu kündigen, sondern nur für diesen Monat den Beitrag auszusetzen.

 

Eltern, die eine Übernahme des Mittagessens über das Sozialamt (BuT) erhalten, brauchen sich um nichts weiter kümmern,

da wir dieses direkt mit dem Sozialamt abrechnen.

 

Sollten Ihr/Ihre Kind/Kinder in dieser Zeit die Betreuung in Anspruch nehmen, findet wie schon

während der Notbetreuung (März - Jun 2020), eine Abrechnung pro Mahlzeit statt.

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren führen vor Ort eine genau Dokumentation aus denen wir

Ihnen dann die verzehrten Mahlzeiten in Rechnung stellen werden.

 

Diese Regelung gilt zunächst für den Januar 2021. Über aktuelle Informationen und Änderungen werden wir

Sie auf dem Laufenden halten.

 

Für Fragen stehen Ihnen Ihre Koordinatorinnen /Koordinatoren zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anke Sturat

Dienststellenleitung

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