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Organisation

 

Elternsprechtage

In einem Schuljahr finden zwei Elternsprechtage und 2 persönliche Zeugnisübergabetermine an die Eltern statt. Die Termine werden rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Weitere Beratungsgespräche und Unterrichtshospitationen sind nach Absprache mit dem Klassenlehrer jederzeit möglich.

 

Bei den o.g. Terminen sollen die Erziehungsberechtigten aller Schüler zu einem Gespräch in die Schule kommen. Aus diesem Grunde lassen wir uns den Termin schriftlich bestätigen. Die Eltern haben die Möglichkeit einen Nachmittags- oder (Abend-)termin wahrzunehmen. Kleinkinder können mitgebracht werden.

 

Schülersprechtage

Im Schuljahr finden (nach Möglichkeit) 2 Schülersprechtage für die Klassen 3 und 4 statt. Sie sollen dazu dienen, den Schülern sowohl ein Gefühl von Wertschätzung zu vermitteln als auch eine Möglichkeit zur individuellen Beratung und ggf. auch Disziplinierung sein. Die Schülersprechtage finden an unterschiedlichen Tagen während der Unterrichtszeit statt. Ein Unterrichtsausfall der betroffenen Klasse wird durch Vertretungsunterricht vermieden.

 

Lehrersprechstunden
Jede Woche gibt es eine festgelegte Lehrersprechstunde. Sie erfahren Sie durch einen Aushang am Klassenraum der Kollegin oder unter nebenstehendem Link.
Schulbücher

​In jedem Schuljahr beschließt die Schulkonferenz, welches Lehrbuch vom Elternanteil gekauft wird. ALG-2-Empfänger erhalten das Buch gegen Vorlage des aktuellen Bescheids unentgeltlich.

 

Alle Bücher müssen mit Umschlägen versehen werden, um so einen besseren Schutz vor Verschmutzung gewährleisten zu können. Bei Zerstörung oder Verlust muss prozentual zum Alter des Buches der Wiederbeschaffungswert erstattet werden.

 

Für den Religions-, Musik- und Sachunterricht stehen Klassensätze nur zur Ausleihe zur Verfügung. Sie müssen nach der Nutzung wieder zurück gebracht werden (Kopierraum), es sei denn, sie lagern in einem Klassenraum des zuständigen Jahrgangs. Die Lehrerhandbücher befinden sich in dem Aktenturm im Lehrerzimmer. Außerdem finden sich dort auch die schulinternen Lehrpläne zu allen Fächern.

Versicherung

​Durch die Eigenunfallversicherung der Stadt Dortmund sind alle Kinder während des Unterrichts und auf dem Schulweg gegen Unfälle versichert. Unfallmeldungen werden durch den Klassenlehrer beim Sekretariat unter Angabe des behandelnden Arztes, der genauen Verletzungen, des Unfallhergangs und der Unfallzeugen eingereicht. Vordrucke sind bei Frau Czesla erhältlich.

Schülerdaten

​Die Schülerdaten werden in der Schule elektronisch verwaltet. Die Eltern sind angehalten, stets den aktuellen Wohnort in Verbindung mit der gültigen Telefonnummer bekannt zu geben. Diese Angaben sind für uns z.B. bei Unfällen von großer Bedeutung. Sie erhalten die Informationen über das Sekretariat. Die Papierakten lagern im Konrektorenzimmer. Sie dürfen auf keinen Fall mit nach Hause genommen werden

Krankmeldungen

​Schüler legen ihrer Klassenlehrerin nach ihrer Gesundung eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor.

Längerfristige Krankheiten sollten der Lehrerin persönlich oder telefonisch bekannt gegeben werden.

Ein Attest sollte auch hier vorgelegt werden.

Unterrichtsversäumnisse werden im Klassenbuch eingetragen.

​Die Krankmeldung von Lehrkräften erfolgt telefonisch bis spätestens 7.15 Uhr im Sekretariat der Schule.

Zeugnisse

​Die Kinder in den Klassen 1 und 2 erhalten ausführliche Gutachtenzeugnisse, die an Elternsprechtagen mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. Sie werden einmal am Ende jeden Schuljahres ausgegeben.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bekommen kombinierte Gutachten- / Zensurenzeugnisse, die alle verfügbaren Informationen beinhalten und ebenfalls an Elternsprechtagen diskutiert und erklärt werden. Im vierten Schuljahr werden nach gültigem Schulkonferenzbeschluss nur Notenzeugnisse geschrieben.

Ab Klasse 2 können die Zeugnisse als Anlage auch individuelle Förderempfehlungen enthalten. Sie weisen aus, wie die Eltern den nachzuholenden bzw. zu übenden Unterrichtsstoff selbstständig erarbeiten können

Rücktritte auf Wunsch der Eltern werden einer Nichtversetzung vorgezogen. Die Eltern werden dahingehend beraten.

In der Regel holen die Erziehungsberechtigten die Zeugnisse zu einem festgelegten Ausgabetermin persönlich ab. Ausnahmen werden nur bei Vorlage einer unterschriebenen Genehmigung gemacht. Die Eltern werden auf ihre Pflicht hingewiesen, diese Zeugnisse als wichtige Dokumente aufzubewahren.

 

Urlaubsanträge

​Urlaubsanträge vor und nach den Ferien werden nur in sehr begründeten Ausnahmen genehmigt. Sie müssen im Sekretariat gestellt werden. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass Verstöße eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Sonstige Urlaubsanträge werden nach folgenden Regeln genehmigt:

 

  • 1 – 2 Tage  / Klassenlehrer

  • bis zu 2 Wochen / Schulleiter

  • über 14 Tage / Schulamt

Nachvollziehbare überprüfbare Begründungen sind von den Eltern schriftlich vorzulegen und zu belegen.

Gestaltung des Schulgebäudes

​Die Klassenräume sind mit Gruppenräumen und /oder Leseecken und Regalen für Lernzeitmaterialien ausgestattet. Jede Klasse hat eine eigene Klassenbücherei.

​Lehrer, Schulleitung und Hausmeister achten sehr darauf, das gepflegte Aussehen des Schulgebäudes zu erhalten, die Kinder zur Ordnung anzuhalten und ihnen ästhetische Grundprinzipien zu vermitteln. Es ist untersagt, Getränke und Brote außerhalb der Klasse zu sich zu nehmen u.a. um unnötige Verschmutzung durch Müll zu vermeiden. Mutwillige Zerstörung bzw. Verschmutzung werden disziplinarisch geahndet. Die Dekoration von Flurwänden ist aufgrund der Brandschutzverordnung untersagt. Die Klassenräume sollten jahreszeitlich geschmückt werden.

Pausengestaltung

​Die Pausen setzen sich aus einer beaufsichtigten Frühstückspause im Klassenraum von 09:50 bis 10:00 Uhr und zwei Schulhofpausen (09:35 – 09.50 Uhr und 11:35 Uhr - 11:35 Uhr)  zusammen.

Die Schulhofpausen werden für die Kinder in Form einer „aktiven Pause“ gestaltet. Hierzu stehen verschiedene Spielbereiche und -möglichkeiten zur Verfügung.

Auf dem Schulhof finden die Kinder einen Spielhügel mit Rutsche, ein festinstalliertes Klettergerüst, eine Wackelbrücke, 1 Hangelbogen, Hinkelkästchen und Balancierbalken. Jeweils 3 Lehrer führen die Hofaufsicht.

Regenpausen finden in den Klassenräumen statt. Hierzu wird 3 Mal gegongt. Bei zweimaligem Gong wird lediglich der Spielhügel gesperrt.

In den Pausen versuchen „Pausenengel“ (Viertklässler) kleinere Streitigkeiten zu schlichten und Hilfestellungen zu geben.

Aufsicht

​In den Schulhofpausen sind jeweils 3 Lehrkräfte zur Aufsicht eingeteilt. Sie teilen sich das Gelände nach Absprache auf. Es ist unbedingt erforderlich, die Aufsicht pünktlich zu beginnen. Sollte eine der drei Aufsichtspersonen nicht anwesend sein, ist umgehend die Schulleitung zu informieren. Eine zusätzliche Aufsicht übernimmt die Beaufsichtigung der Aula für die Arbeit der o.g. „Pausenengel“. Hier werden außerdem einzelne Kinder betreut, die während der Pause Regelüberschreitungen begehen. Die Aufsicht entfällt bei Vertretungsbedarfen. Deshalb vorher unbedingt erkundigen, bevor Kinder geschickt werden.

Bei der Frühaufsicht hält sich eine Aufsicht  auf dem Schulhof auf. Die Frühaufsicht beginnt um 07:45 Uhr.

Die Lehrkräfte sorgen für die Öffnung der Klassenräume.

Bei Regenpausen entfällt die Gebäude- und Hofaufsicht, da jede Lehrkraft für ihre Klasse zuständig ist und die Beaufsichtigung selbst übernehmen muss. Nach vorhergehendem Fachunterricht ist der Fachlehrer für die Aufsicht verantwortlich.

Die Schulleitung hängt bei Erkrankung eines Aufsichtslehrers die Änderungen auf dem Vertretungsplan (Verwaltungsflur) aus. Jede Lehrkraft ist verpflichtet mehrfach täglich auf diesen Plan zu sehen.

Konferenz-, Informations- und Kooperationssystem

​Die gemeinschaftliche Verantwortung von Eltern, Lehrkräften und dem pädagogischen Personal des Betreuungsteams verlangt, dass sie sich regelmäßig über Lernziele, Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsprojekte und Erziehungsziele austauschen und die Arbeit der Schule evaluieren. Nur so gelingt eine Vernetzung aller an der Schule beteiligten Kräfte.

Der Konferenzplan wird halbjährlich im Voraus terminiert und bei Bedarf modifiziert. Er enthält

  1. 8 - 10 Lehrerkonferenzen (mittwochs ab 13:30 Uhr)

  2. Wöchentliche Dienstbesprechungen (ca. 45 Min. mittwochs) ab 12:35 Uhr

  3. wöchentliche Lehrerratssitzung ab 13:30 Uhr

  4. Steuergruppen zu pädagogischen Schwerpunkten der Kautsky-Grundschule. Sie werden von einer Lehrkraft geleitet und formulieren ihre Zielvereinbarungen zu Beginn eines Schuljahres.

  5. regelmäßige Jahrgangskonferenzen

  6. Schulpflegschaft (nach Bedarf)

  7. 2 - 3 Sitzungen der Schulkonferenz

Ungeachtet der pädagogischen Freiheit der einzelnen Lehrkraft bemühen sich alle Kolleginnen und Kollegen um regelmäßige Kooperation untereinander. Die Teamarbeit erleichtert die Arbeit des Einzelnen und sichert Parallelität und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen innerhalb einer Jahrgangsstufe.

Sie soll außerdem der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit dienen. Deshalb erfolgt die langfristige Unterrichtsplanung und Unterrichtsvorbereitung, sowie die Absprache der klassenübergreifenden individuellen Förderung in den o.g. gemeinsamen Teamsitzungen in den Jahrgangskonferenzen.

Die offene Ganztagsschule ist integrativer Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzeptes der Kautsky-Grundschule. Deshalb muss die Einbindung ihrer Angebote in die tägliche schulische Arbeit organisatorisch gesichert werden, auch wenn allen Beteiligten bewusst ist, dass die Aufgaben des Betreuungsteams sich in vielerlei Hinsicht grundsätzlich von der Tätigkeit der Lehrkräfte unterscheiden. Das Bindeglied stellen die Kinder dar, deren bestmögliche Förderung die gemeinsame Aufgabe aller ist.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen bildet das pädagogische Personal des Betreuungsteams eine eigenständige Gruppe mit einer Teamleiterin und formuliert ebenfalls jährlich neue Zielvereinbarungen. Die Teamleitung oder eine andere Vertreterin nimmt  an allen Sitzungen der Lehrerkonferenz teil und ist Mitglied der Schulkonferenz.

Amtliche Informationen

Alle Kolleginnen und Kollegen sind verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuellen Belange der Schule zu informieren.

Im Lehrerzimmer sind die aktuellsten „Amtlichen Schulblätter“ zur Kenntnisnahme abgeheftet. Die meisten Infos der Schulleitung erhalten die Lehrkräfte allerdings per email.

Die aktuelle BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften) steht jedem Lehrer zur Einsicht im Rektorzimmer zu Verfügung.

Informationen durch den Schulleiter

Der Schulleiter informiert das Kollegium in Konferenzen und wöchentlichen Dienstbesprechungen über die aktuellen Vorschläge und Anweisungen der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde. Zusätzlich werden hier schulinterne Vorgänge diskutiert und ggf. zur Abstimmung gestellt. Die Teilnahme an solchen Konferenzen und Dienstbesprechungen ist für die Lehrkräfte verpflichtend. Beschlüsse der Lehrerkonferenzen werden der Schulkonferenz vorgestellt und sind nach Annahme durch dieses Gremium verbindlich.

Stundenplanänderungen

 Änderungen des Stundenplans werden im Verwaltungsflur in Form von Vertretungsplänen ausgehängt. Zuständig für die Erstellung ist die Schulleitung. Jeder Lehrer muss sich mindestens vor und nach dem Unterricht über evtl. Änderungen informieren. Auf diesen Plänen wird ebenfalls die geänderte Pausenaufsicht geregelt.

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