top of page

Selbstverpflichtungserklärung

 

 

 

 

Die Kautsky-Grundschule will ihren Schülerinnen und Schülern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder brauchen und finden hier Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen Iiegt bei allen Lehrkräften, Ehrenamtlichen und haupt- und nebenberuflichen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kautsky-Grundschule. Alle hier Tätigen sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch ihre Kolleginnen und Kollegen oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen begangen worden sind. Dies wird durch die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung bekräftigt.

 

  1. Wir verpflichten uns, alles in unseren Kräften stehende zu tun, dass niemand den uns anvertrauten Mädchen und Jungen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

  2. Wir unterstütze die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir stärken sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.

  3. Unsere Arbeit mit den uns anvertrauten Mädchen und Jungen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten ihre Rechte und ihre Würde.

  4. Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der uns anvertrauten Mädchen und Jungen und unsere- eigenen Grenzen. Wir beachten dies auch im Umgang mit den Medien, insbesondere bei der Nutzung von Mobiltelefonen und Internet.

  5. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder einzuleiten. Wir beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich an der Schule tätige Personen Kindern gegenüber sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setzen wir uns für den für den Schutz der Mädchen und Jungen ein. Ebenso greifen wir ein, wenn die uns anvertrauten Kinder andere in dieser Art attackieren. Wir hören zu, wenn sie uns verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird.

 

Wir sind uns bewusst, dass seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt nicht nur von männlichen, sondern auch von weiblichen Tätern verübt wird und dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen häufig zu Opfern werden.

 

  1. Wir kennen die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst-)Ansprechpartner für unseren Dienstort, unseren Verband oder unseren Träger. Wir wissen, wo wir uns beraten lassen können oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekommen und werden sie in Anspruch nehmen.

  2. Wir sind uns unserer besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Mädchen und Jungen bewusst und handele nachvollziehbar und ehrlich. Wirnutzen keine Abhängigkeiten aus.

  3. Wir sind uns bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen gegebenenfalls disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen hat.

  4. Wir wurden in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen fortgebildet bzw. werden zeitnah entsprechende einschlägige Fortbildungen zu diesem Themenbereich wahrnehmen.

bottom of page